Rechtliche Grundlagen
Für den Arbeitgeber gilt
Der Arbeitgeber muss bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS) alles veranlassen, was nach Erfahrung notwendig, nach Stand der Technik anwendbar und den Verhältnissen angemessen ist.
Für den Arbeitnehmer gilt
Der Arbeitnehmer muss die jeweiligen Sicherheitsvorschriften respektieren und vor allem Sicherheitseinrichtungen und persönliche Schutzausrüstungen richtig benützen und allfällige Mängel melden.
Gesetzliche Grundpfeiler für ASGS.
Art.11a VUV - Verordnung über die Unfallverhütung
Beizugspflicht von Spezialisten der Arbeitssicherheit
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